Die Ernährungstherapie richtet sich an Personen mit bestehenden Erkrankungen. Ziel ist es, den Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern, Beschwerden zu lindern, sowie den Verlauf einer Erkrankung positiv zu beeinflussen und die Lebensqualität zu erhalten.
Eine Ernährungstherapie erfolgt in der Regel auf Grundlage einer ärztlichen Empfehlung oder Verordnung. Für Ernährungstherapie übernehmen gesetzliche Krankenkassen freiwillige Zuschüsse gemäß § 43 SGB V als ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation.
Ärztinnen und Ärzte haben die Möglichkeit, den therapeutischen Bedarf ihrer Patientinnen und Patienten durch eine formlose Notwendigkeitsbescheinigung zu bestätigen. Die Ausstellung dieser Bescheinigung wirkt sich nicht auf das ärztliche Budget aus.
Indikationen zur Ernährunsgtherapie
Bei Krankheitsbildern von Adipositas / Übergewicht über Reizdarmsyndrom bis zur Zöliakie bin ich gerne für Sie da.
Vereinbaren sie gerne einen Termin mit mir.